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   VG Saarlouis, 11.06.2021 - 3 K 1161/19   

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VG Saarlouis, 11.06.2021 - 3 K 1161/19 (https://dejure.org/2021,67780)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 11.06.2021 - 3 K 1161/19 (https://dejure.org/2021,67780)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 11. Juni 2021 - 3 K 1161/19 (https://dejure.org/2021,67780)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Saarlouis, 10.09.2021 - 3 L 986/21

    Syrien: Dublin Griechenland: Keine systemischen Mängel bei jungem Mann,

    2 6 2 A 353/19 2 7 Soweit sich -ohne nähere Begründungdas OVG Rheinland-Pfalz in der vom Antragsteller angeführten späteren Entscheidung gegen eine Berücksichtigung solcher Umstände ausspricht (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.03.2021, 7 B 10450/21, juris) und hierbei auf OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 21.01.2021, 11 A 2982/20.A, juris, verweist, ist dem die Kam­ mer in ihrer nachfolgenden Rechtsprechung nicht gefolgt, zumal in letztgenannter Entscheidung der Verweis des Klägers durch das zuvor mit seiner Klage befasste VG Düsseldorf (Urteil vom 21.09.2020 -29 K 2705/18.A-, juris) auf einen als möglich bezeichneten Rückgriff auf informelle Netzwerke "- etwa unter syrischen Landsleuten-", mithin nach dem OVG Nordrhein-Westfalen auf ""syrische Landsleute", die den Kläger nicht kennen" als nicht ausreichend bezeichnet wird -so lag im Übrigen der am 15.11.2019 Fall des Antragstellers nicht- 2 8 vgl. nur Kammerurteil vom 20.09.2019 -3 K 1222/18-; zuletzt Urteile vom 26.03.2021 -3 K 836/20-, und vom 23.04.2021 -3 K 857/20 2 9 vgl. zuletzt die Urteile vom 23.04.2021, 3 K 992/20, vom 11.06.2021, 3 K 1161/19, und vom 06.08.2021, 3 K 94/20 3 0 vgl. über das in Fn 19 und 26 näher bezeichnete Verfahren des Antragstellers hinaus bspw. Beschluss vom 23.03.2020, 2 A 357/19, juris 3 1 Beschluss vom 06.08.2021, 2 A 382/20, vorgehend Urteil der Kammer vom 13.11.2020, 3 K 630/19 3 2 Etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.3.2020 - 2 A 324/19 - , juris 3 3 OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.9.2020 - 2 A 74/20 - , juris Seite 6/8 34 Gerichtshofs, die das Verwaltungsgericht ausführlich dargestellt hat, die Beurteilung, ob die im Falle einer Rückkehr drohenden Gefahren ein "Mindestmaß an Schwere" erreichen, von einer Vielzahl individu eller Umstände und Faktoren wie etwa dem Alter, dem Geschlecht, dem Gesundheitszustand, der Volkszugehörigkeit, der Ausbildung, dem Vermögen und familiären oder freundschaftlichen Verbindungen 35 abhängig ist.
  • VG Saarlouis, 11.03.2022 - 3 K 547/21

    Syrien: Dublin: keine menschenunwürdigen Verhältnisse für nicht vulnerable,

    5 vgl. nur Kammerurteil vom 20.09.2019 -3 K 1222/18-; zuletzt Urteile vom 26.03.2021 -3 K 836/20-, vom 23.04.2021 -3 K 857/20-, vom 11.06.2021 -3 K 1161/19-, vom 06.08.2021 -3 K 94/20- und Beschluss vom 10.09.2021, 3 L 986/21 6 vgl. bspw. Beschluss vom 23.03.2020, 2 A 357/19, juris, und den Beschluss vom 06.08.2021, 2 A 382/20, vorgehend Urteil der Kammer vom 13.11.2020, 3 K 630/19 7 Urteil vom 07.09.2021, 1 C 3/21, juris 8 vgl. insoweit auch das jüngste Urteil des OVG des Saarlandes vom 15.02.2022, 2 A 46/21 (zum Drittstaat Italien) 9 C-238/19 Seite 3/5 10 11 des ebenso zutreffend dar wie diesbezüglich der Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 51 VwVfG.
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